Sie möchten spenden? Sie haben bereits gespendet?        In beiden Fällen  – Herzlichen Dank –
Als gemeinnĂĽtzig anerkannter Verein, sind wir berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.
Im Januar senden wir Ihnen, bei einer Zuwendung (Spende) ab 200 Euro, automatisch eine Spendenbescheinigung zu.
Diese Bescheinigung enthält alle, von Ihnen an uns geleistete Spenden, des Vorjahres. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass wir Ihre Adresse haben.
Bitte senden Sie uns eine e-Mail an info@supedu.org, wenn Sie ihre Adresse bei der Ăśberweisung/Einzahlung nicht angegeben haben
Um unsere Verwaltungskosten niedrig zu halten, möchten wir Sie auf den „vereinfachten Zuwendungsnachweis“ gemäß § 50 Abs.2,S.1 Nr.1 EStDV, aufmerksam machen:
Für Zuwendungen bis 200 Euro, benötigen sie keine amtlich vorgeschriebenen Zuwendungsbestätigung. Es genügt die Vorlage von Einzahlungsbelegen, Kontoauszügen, Buchungsbestätigungen etc. Wir nehmen diese Erleichterung gerne in Anspruch, da unsere Kassiererin ehrenamtlich tätig ist.
Dieser „vereinfachte Zuwendungsnachweis“ gilt allerdings – nach Rechtssprechung aus 2012 – nicht fĂĽr Spenden ĂĽber PayPal.
Bitte senden sie uns für PayPal-Spenden Ihre Adresse, wenn sie einen Spendenbeleg benötigen.